Anmeldung zum "Der Stadtjäger (JNWV-BW)" beim
Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Wildtierschützerinnen, liebe Wildtierschützer !
In konsequenter Fortführung des § 48(3) des JWMG hat der Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden- Württemberg e.V. anlässlich des Einführungsseminars „Der Stadtjäger" am 15.10.2016 in Faulenfürst am Schluchsee die Ausbildungsordnung zum zertifizierten „Stadtjäger (JNWV-BW)" verabschiedet.
§ 48(3) JWMG beschreibt die Aufgaben der anerkannten Wildtierschützer wie folgt:
„Die unteren Jagdbehörden sollen mit anerkannten Wildtierschützerinnen und Wildtierschützern in deren Aufgabenbereich zusammenarbeiten. In diesem Rahmen können die anerkannten Wildtierschützer den öffentlichen Stellen und privaten Personen insbesondere bei Fragen der Hege und Habitatgestaltung, des Wildtiermonitorings, der Jagd in Schutzgebieten in Abstimmung mit der für die Erklärung zum Schutzgebiet zuständigen Behörde, des Umgangs mit Wildtieren im Siedlungsraum und bei Unfällen mit Wildtieren als Ansprechpartner dienen."
In den Ausbildungsrahmen des JNWV-BW zu den Wildtierschützerlehrgängen, veröffentlich im Einführungserlass zum JWMG vom 01. Juni 2015, wird dem Punkt „Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum" zwar Rechnung getragen doch mehr als eine theoretische Einführung kann dies im Rahmen des Ausbildungsumfangs nicht sein, wenn der Wildtierschützer mehr als nur beratend tätig werden möchte oder muss.
Der Stadtjäger hat zwar stets das Jagdrecht zu beachten doch häufig reichen diese Regelungen nicht aus und es sind weitere Kenntnisse, Fertigkeiten und Vorgaben zu beachten.
Dem trägt nun der Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. Rechnung und strebt eine für Baden-Württemberg einheitliche Qualifikation der Stadtjäger an. Hierzu wurden eine Ausbildungsordnung und ein entsprechendes Kursangebot erstellt.
Der Stadtjäger ist keine geschützte Berufsbezeichnung und befugt den Stadtjäger nicht eigen-initiativ tätig zu werden. Seine Aufgaben erfüllt der Stadtjäger stets im Auftrag. Der Auftraggeber ist stets frei in der Auswahl des zu beauftragenden Dienstleisters / Stadtjägers. Da der zertifizierte „Stadtjäger JNWV-BW" hierfür eine weiterführende Ausbildung hat ist er jedoch für diese Aufgabe besonders geeignet. Der Stadtjäger handelt eigenverantwortlich und ist für die von ihm ausgeübte Tätigkeit stets vollumfänglich selbst verantwortlich und haftbar.
Einführung zur Ausbildungsordnung
Stadtjäger jagen nur wenn Sie dazu beauftragt werden! Sie erfüllen wichtige Aufgaben, die sowohl die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie auch der Duldung von Wildtieren in der Stadt / Gemeinde dienen.
Die Ausbildung zum (zertifizierten) „Stadtjäger JNWV-BW" befasst sich deshalb besonders mit folgenden Themen:
• Kenntnisse über die wichtigsten in Städten / Gemeinden vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sowie den damit verbundenen Problemen
• Gute Kenntnisse über „Problemwild" (besonders Wildkaninchen, Fuchs, Dachs, Waschbär, Steinmarder, Tauben, Wildgänse, Schwarzwild, Rehwild)
• Beratung und Hilfe der Bürgerinnen und Bürger in Fragen zu Wildtieren und den daraus entstehenden Problemen
• Ausübung der Jagd im befriedeten Stadt- oder Gemeindegebiet und auf Flächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören
• Jagdausübung mit Jagdhilfstieren (Jagdhunde, Beizen, Frettieren)
• Abbau von Überpopulationen jagbarer Tierarten
• Vermeiden, Vergrämen und Fangen von „Wildtieren als Problemwild"
• Unterstützung von Polizei und Feuerwehr nach Wildunfällen (z.B. Tötung verletzter Tiere)
• Fachgerechte Entsorgung von getöteten, überfahrenen oder sonst verendeten Wildes
• Zusammenarbeit mit der Tierrettung der Feuerwehr und mit Tierauffangstationen
• Hegemaßnahmen in Stadt- oder Gemeindegebiet
Rahmenausbildungsordnung „Stadtjäger (JNWV-BW)"
Zulassungsvoraussetzungen:
• Gültiger Jagdschein während der gesamten Ausbildungszeit
• Ausbildung zum Wildtierschützer
• Mitglied im Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württ. e.V. (oder einem anderen Jagdaufseherverband / Mitgliedsverband des BDJV)
Ausbildungsinhalte (Module) :
1. Einführungsseminar „Der Stadtjäger" - Überblick über die Anforderungen
2. Wildtiere im Siedlungsraum (Wildarten, Lebensweisen, Nahrungsspektren, Verhaltensmuster, Fortpflanzung, Aufzucht der Jungtiere etc.)
3. Öffentlichkeitsarbeit - Kommunikation - Konfliktmanagement - Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen öffentlichen Einrichtungen
4. Wildkrankheiten - Gefährdung der öffentlichen Ordnung
5. Vergrämen - Beizen - Frettieren - Fangen / Fangmelder - Abfangen mit der kalten Waffe - Transportieren von lebenden Tieren
6. Praktische Schießausbildung - Waffe + Munition im befriedeten Bezirk
7. Praktische Ausbildung: Fallen stellen im Siedlungsraum - Köder, Fallentypen; Abfangkästen
8. Jagdrecht - Waffenrecht - Polizeigesetz - Kirchenrecht - etc.
9. Fernimmobilisierung (als Zusatzqualifikation)
Rahmenbedingungen :
Jedes Modul umfasst 8 Stunden (UE)
Die Module werden innerhalb von einem Jahr angeboten und sollen innerhalb von 2 Jahren belegt worden sein.
Vergleichbare Module werden nicht anerkannt (mit Ausnahme Kommunikation für ernannte Revierhegemeister (BDJV), da die Stadtjäger-Module ganz speziell auf die Jagd im befriedeten Bezirk ausgelegt sind.
Die Ausbildung zum Stadtjäger schließt mit einer Prüfung ab - eine Prüfungsordnung ist zu erstellen.
Die Prüfung wird einmal jährlich angeboten.
Kosten: Anmeldegebühr zum Lehrgang 250 Euro incl. Prüfungsgebühr + je Modul 50 Euro (Fernimmobilisierung in Zusammenarbeit mit dem LJV zu dessen Konditionen)
Das Einführungsseminar ist für Mitglieder des JNWV-BW kostenfrei.
Der erste Kurs „Der Stadtjäger (JNWV-BW)" beginnt Anfang 2017 und soll bis September 2017 abgeschlossen sein.
Es ist geplant, die Module an 4 oder 5 Samstagen / Wochenenden durchzuführen.
Das „Einführungsseminar der Stadtjäger" kann im Selbststudium nachgeholt werden; entsprechende Schulungsunterlagen stellt der JNWV-BW dazu zur Verfügung. Der Inhalt ist prüfungsrelevant wird aber in den folgenden Modulen erneut aufgegriffen.
Zur verbindlichen Anmeldung für den Kurs zum Stadtjäger 2017 senden Sie bitte dieses Formblatt unterschrieben und ausgefüllt an die Geschäftsstelle:
Jagd - Natur - Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V.
z. H. Dr. Hans-Ulrich Endreß, Lidellweg 9, 75305 Neuenbürg
https://www.wildtierschuetzer-bw.de/fachbereiche/ausbildung/stadtjaeger/
Harry Grässer
Schubertstr. 28
76316 Malsch